Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tierphysiotherapie Sylvia Jesse
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
1. Geltungsbereich
2. Behandlungsvertrag
3. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
4. Haftung des Behandlers
5. Mitwirkung des Kunden
6. Honorierung des Therapeuten
7. Fahrtkosten
8. Gebühren
9. Haftung
10. Vertraulichkeit der Behandlung
11. Behandlungs- und Krankenakte
12. Rechnungsstellung
13. Meinungsverschiedenheiten
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15. Hausbesuche und Termine
16. Rücktritt und Stornoklausel
17. Seminare, Vorträge und Veranstaltungen
18. Urheberrecht
19. Haftungsausschluss
20. Datenschutz
21. Salvatorische Klausel
1.GELTUNGSBEREICH
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Tierphysiotherapie Sylvia Jesse, im Nachfolgenden als Therapeut genannt – und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
2. BEHANDLUNGSVERTRAG
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot des Therapeuten annimmt und sich an den Therapeuten zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Der Therapeut ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Therapeut aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf. Oder die ihn in Gewissenskonflikt bringen können. Der Honoraranspruch des Therapeuten bleibt hierbei für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.
3. INHALT UND ZWECK DES BEHANDLUNGSVERTRAGES
3.1 Der Therapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten / Halter in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Physiotherapie, Osteopathie, traditionelle chinesische Medizin, Akupunktur, Ernährungsberatung und Psycho Kinesiologie zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.
3.2 Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Therapeuten über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Therapeut befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht.
3.3 In der Regel werden vom Therapeuten Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind auch nicht kausalfunktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Ein Heilversprechen kann nicht gegeben werden und ist überdies gesetzlich unzulässig. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen
3.4 Der Therapeut darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
4. HAFTUNG DES BEHANDLERS
4.1 Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das gilt nicht für vorsätzlich und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen. Eine sonstige Haftung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
5. MITWIRKUNG DES KUNDEN
5.1 Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Der Therapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Der Therapeut haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.
5.2 Tiere, die an einer Verhaltens- und / oder Gruppentherapie und -Seminare teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Therapie / Seminare gilt die gesetzliche Leinenpflicht.
5.3 Der Therapeut übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.
5.4 Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die durch den Therapeuten gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.
6. HONORIERUNG DES THERAPEUTEN
6.1 Der Therapeut hat für seine Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Therapeuten und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste bzw. vom Therapeuten benannten Gebührenverordnung aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
6.2 Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar an den Tierphysiotherapeuten zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierhalter auf Wunsch eine Rechnung. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.
6.3 Der Therapeut verpflichtet sich, nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00 €.
6.4 Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
6.5 Vermittelt der Therapeut Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), ist der Therapeut berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Tierhalter in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich der Therapeut von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der Therapeut ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen.
6.6 Lässt der Therapeut Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht (z.B. Laborleistungen) sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Therapeuten.
6.7 Die Abgabe von freiverkäuflichen Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Therapeuten oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte vom Therapeuten in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.
7. FAHRTKOSTEN
7.1 Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro Km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen oder individuell abgesprochen werden.
8. GEBÜHREN
8.1 Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.
9. HAFTUNG
9.1 Der Tierhalter / Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Der Kunde / Verfügungsberechtigte hat für sein Tier eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
10. VERTRAULICHKEIT DER BEHANDLUNG
10.1 Der Therapeut behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratung und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird. Wenn der Therapeut aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist – entfällt die Schweigepflicht. Punkt 21 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
11. BEHANDLUNGS- / KRANKENAKTE
11.1 Der Therapeut führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen.
11.2 Sofern der Tierhalter eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt dieser der Therapeut kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.
11.3 Handakten werden vom Therapeuten 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.
12. RECHNUNGSSTELLUNG
12.1 Neben den Quittungen erhält der Kunde nach Abschluss der Behandlungsphase auf Wunsch eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des Therapeuten, den Namen und die Anschrift des Tierhalters. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.
13. MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN
13.1 Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
14. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
14.1 Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Lehrte. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.
15. HAUSBESUCHE / TERMINE
15.1 Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, E-Mail, WhatsApp, Facebook oder telefonisch vom Therapeuten bestätigt wurde.
15.2 Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert.
15.3 Bei Verspätung eines Patienten / Halters zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Der Therapeut ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen, oder vom Honorar abzuziehen. Kann ein Termin aufgrund einer Verhinderung des Therapeuten nicht wahrgenommen werden, wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
15.4 Der Kunde muss vereinbarte Termine rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) absagen. Termine können zu den üblichen Geschäftszeiten über das Telefon abgesagt werden. Absagen per SMS oder WhatsApp werden nicht akzeptiert.
16. RÜCKTRITT – UND STORNOKLAUSEL
16.1 Tritt der Kunde bei Ankunft des Therapeuten von dem Behandlungsvertrag zurück, oder ist nicht anzutreffen, wird das volle Honorar berechnet inklusive Fahrtkosten. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Tierhalter / Tierbesitzer in voller Höhe in Rechnung gestellt.
17. SEMINARE / VORTRÄGE / VERANSTALTUNGEN
17.1 Die Anmeldung zu Seminaren / Vorträgen muss schriftlich per Brief, E-Mail oder über das Online Kontaktformular erfolgen. Die Kursgebühr ist bis 7 Tage vor Kursbeginn zu überweisen. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Seminarbeginn seitens des Teilnehmers werden 50 % der Kursgebühren berechnet. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird die komplette Seminargebühr fällig, es kann allerdings ein Ersatz-Teilnehmer gestellt werden.
17.2 Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung. Sofern eine Veranstaltung bereits ausgebucht ist wird der Teilnehmer benachrichtigt und kann auf Wunsch verbindlich auf eine Warteliste gesetzt werden.
17.3 Ton- und Bildaufnahmen sind während Veranstaltungen nicht gestattet. Alle Rechte sind dem Veranstalter vorbehalten.
18. URHEBERRECHT
18.1 Die Unterrichtsmaterialien (insb. Skripte, Handouts, Präsentationen) werden dem Teilnehmer ausschließlich zur alleinigen und nicht übertragbaren persönlichen Nutzung überlassen. Diese sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung (auch in Auszügen) außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung von Therapeut unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen oder Verwendung zu Unterrichtszwecken außerhalb der Seminare und Vorträge vom Therapeuten, nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Therapeut, nicht (auch nicht in Auszügen) vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
19. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
19.1 Die Teilnahme an theoretischen und praktischen Vorträgen / Seminare / Veranstaltungen sowie der Aufenthalt in den Seminarräumen / dem Übungsgelände des Veranstalters erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstaltung haftet nicht bei Unfällen sowie für Personen- oder Sachschäden. Während der Veranstaltung / Seminaren / Vorträgen sind die Anweisungen des Referenten / Übungsleiters zu befolgen. Tiere die an einem Seminar / Vortrag oder Veranstaltung teilnehmen müssen sozial verträglich und haftpflichtversichert sein. Während der Veranstaltung gilt Anleinpflicht. Für Unfälle und Verletzungen sind die Tierbesitzer / Tierhalter selbst verantwortlich und haften selbst dafür.
20. DATENSCHUTZ
20.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisse zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetzt. Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetzt und dürfen an Dritte ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des Kunden weitergegeben werden.
Siehe Datenschutzerklärung: http://www.tierphysio-jesse.de/datenschutz
21. SALVATORISCHE KLAUSEL
21.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise Rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.
Stand: 12/2021
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